IHR OVERNIGHT & KURIERDIENST„DER“ intelligente, innovative und vielseitige Overnight Kurier und
Transport Logistikpartner in München
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„DER“ intelligente, innovative und vielseitige Overnight Kurier und Transport Logistikpartner in München

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der

Transimpex Exaktkurier und
Overnight Termindienst Agentur GmbH
Kistlerhofstr. 70 / Geb. 79
D-81379 München

1. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer regeln das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) und die weiteren Punkte der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Transimpex Exaktkurier & Overnight Termindienst Agentur GmbH (nachfolgend Transimpex genannt).

2. Aufträge sind formlos gültig. Die Beweislast für den Inhalt sowie die richtige und vollständige Übermittlung trägt, wer sich darauf beruft. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Transimpex bei Auftragserteilung von allen wesentlichen, die Durchführung des Vertrages beeinflussenden Faktoren, wie z. B. Art und Beschaffenheit, Wert, Lieferfristen, Gewicht und Menge, zu unterrichten.

3. Von der Beförderung ausgeschlossen sind Güter, deren Inhalt oder Beförderung gegen gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften der jeweiligen Versand-, Transit- oder Zielländer verstoßen oder einer besonderen Genehmigung bedürfen, sowie Schusswaffen, Gefahrgut (es sei denn, es handelt sich um Gefahrgut im Sinne der Kleinstmengenverordnung und es wurde in Kenntnis des Inhalts nach Abschluss einer schriftlichen Sondervereinbarung übernommen) und Pakete, die geeignet sind, Personen zu verletzen oder Sachschäden zu verursachen. Transimpex obliegt keine Prüfungspflicht hinsichtlich eines Beförderungsausschlusses. Die Übernahme von der Beförderung ausgeschlossener Güter stellt keinen Verzicht auf den Beförderungsausschluss dar.

4. Bei dem Transport von Gütern durch Transimpex hat der Auftraggeber das jeweilige Gut, soweit dessen Natur eine Verpackung erfordert, zum Schutz gegen gänzlichen, oder teilweisen Verlust, oder gegen Beschädigung sicher zu verpacken. Die Verpackung muss das Gut auch vor eventuellen Beanspruchungen durch automatische Sortieranlagen und mechanischen Umschlag (Fallhöhe auf Kante, Ecke oder Seite aus ca. 80 cm) schützen. Transimpex ist nicht verpflichtet, geschlossene Behältnisse oder Verpackungen zu überprüfen.

5. Transimpex haftet für Schäden, die zwischen der Übernahme und der Ablieferung der Sendung eingetreten sind nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, soweit die Haftung nicht durch Individualvereinbarungen oder gültige Preislisten bei bestimmten Versandarten besonders geregelt ist. Gelten internationale Verkehrsabkommen, richtet sich die Haftung nach den jeweiligen Vorschriften (z. B. CMR). Für weitergehende Haftung muss der Auftraggeber eine Zusatzversicherung bestellen und neben einer genauen Warenbeschreibung angeben, ob es sich um gebrauchte Güter handelt. Valoren, Geld und Edelmetalle können generell nicht versendet werden (was unter dem Sammelbegriff Valoren zu verstehen ist, muss der Auftraggeber im Einzelnen selbst in Erfahrung bringen) bzw. bedürfen einer schriftlichen Sondervereinbarung. Ausgenommen von der Ersatzteilpflicht sind Schäden durch höhere Gewalt, Kriegsereignisse, Beschlagnahme oder sonstige behördliche Anordnung; Schäden, die durch Verschulden des Auftraggebers, Absenders, Empfängers oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Folgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen. Ansprüche gegen Transimpex gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach sechs Monaten, im Falle groben Verschuldens in zwölf Monaten. Die Verjährung beginnt mit der Kenntnis des Berechtigten von dem Schaden, spätestens jedoch mit der Ablieferung des Transportgutes.

6. Das Entgelt für die Beförderung richtet sich nach der ausgedruckten Preisliste (neuester Stand) bzw. den Sondervereinbarungen mit dem Auftragnehmer. Wird vom Absender ein alternativer Rechnungsempfänger angegeben, so garantiert der Absender für den Fall der Zahlungsverweigerung die Übernahme des Entgeltes zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 9,- Euro. Ein Beförderungsvertrag mit Transimpex gilt dann als abgeschlossen, wenn ein entsprechender Auftrag ausdrücklich von den dazu befugten Mitarbeitern bestätigt worden ist. Subunternehmer, die Sendungen abholen oder ausliefern, sind zur Auftragsannahme nicht befugt. Der Lauf der vertraglich vereinbarten Lieferzeit beginnt mit der Übernahme der Sendung durch den von Transimpex mit dem Transport der Sendung beauftragten Subunternehmer.

7. Bei Sendungen, die nationale Grenzen überschreiten, kann eine Pflicht zur Zollabfertigung bestehen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Waren in Übereinstimmung mit allen zollrechtlichen Vorschriften versandt werden und alle erforderlichen Unterlagen und Informationen korrekt bereitzustellen. Transimpex behält sich das Recht vor, dem Auftraggeber alle Kosten und Aufwendungen, einschließlich Lagerkosten, in Rechnung zu stellen, die aus behördlichen Maßnahmen oder Pflichtverstößen des Auftraggebers resultieren. Ungeachtet anderslautender Zahlungsanweisungen ist der Auftraggeber letztendlich für die Zahlung von Zöllen und Steuern sowie allen Gebühren und Zuschlägen in Zusammenhang mit der Entrichtung von Zöllen und Steuern durch Transimpex verantwortlich, wenn keine Zahlung seitens der vom Auftraggeber angegebenen Partei eingeht. Bei Zustellproblemen die sich z. B. aus mangelnder Mitwirkung des Empfängers bei der Zollabfertigung ergeben, darf die Sendung an den Absender zurückgeschickt werden (in diesem Fall ist der Auftraggeber sowohl für die ursprünglichen als auch für die Rücksendekosten verantwortlich) oder in einem vorübergehenden Lager, einem allgemeinen Warenlager oder einem Zolllager abgestellt oder als unzustellbar angesehen werden.

8. Die Abrechnung der Fahrten erfolgt 14-tägig bzw. monatlich durch Transimpex. Die Forderung ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig und innerhalb von acht Tagen zahlbar. Bei monatlichen Rechnungsbeträgen unter 100,- € wird zusätzlich eine Servicepauschale in Höhe von 4,50 € berechnet. Der Rechnungsversand erfolgt als PDF via E-Mail. Für Papierrechnungen auf dem Postweg werden zusätzlich 4,50 € berechnet. Skonti und Boni bedürfen einer Sondervereinbarung.

9. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen sowie der zwischen den Vertragsparteien getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

10. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist für alle Beteiligten, sofern sie Kaufleute sind, der Ort des Hauptsitzes oder der Niederlassung der Transimpex.